• 24 Stunden Blutdruckmessung
  • Ruhe EKG und 24 Stunden EKG
  • Ergometrie
  • Echokardiographie (ab Jänner 2018)
  • allgemein – internistische Abklärung und Therapie
  • Operationsfreigaben
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Betreuung von Patienten mit Nierenerkrankungen
  • Vorbereitung zur Nierenersatztherapie

Kostenrückerstattung

Als Wahlarzt kann ich meine erbrachten Leistungen nicht direkt mit den Krankenkassen verrechnen (Ausnahme Vorsorgeuntersuchungen). Nach jeder Ordination erhalten Sie eine Honorarnote, die bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden kann.
Die Höhe der Kostenrückerstattung ist unterschiedlich und hängt einerseits von der jeweiligen Krankenkasse, andererseits von den durchgeführten Untersuchungen ab.

Der Antrag auf Kostenrückerstattung wird, falls gewünscht, gerne von uns übernommen.